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Bügelmessschraube für die Zahnweitenmessung Form DIN863 / D7

DIN 863 Teil 3 legt die Anforderungen an Bügelmessschraube für Zahnweitenmessungen als Form D7 fest. Die Anwendung ist neben dem Messen von Zahnweiten auch die Messung der Abstände von Nuten und Einstichen.

Aufgrund der großen tellerförmigen Messflächen, wird diese Art von Messschraube auch Tellermessschraube genannt. DIN 863 legen als Vorzugsmaß für den Messbereich bis 100mm einen Tellerdurchmesser von 25mm fest. Die Hersteller können davon abweichen, müssen dann aber den Tellerdurchmesser angeben. Für die Ebenheit der Messflächen wird 2 μm gefordert. Die Parallelität der Messflächen muss bis zu einem Messbereich von 100mm von 5 μm betragen und darüber hinaus 6 μm .

Die Bügelmessschraube für Zahnweitenmessungen darf nicht mit der Bügelmessschraube mit beidseitig großen Messflächen Form D6 verwechselt werden. Deren Messflächen haben abgerundete Kanten um weiche Werkstoffe nicht zu beschädigen