Die Bügelmessschraube mit Messuhr ist in DIN 863 Teil 3 als Form D14 festgelegt. Das Besondere an dieser Bügelmessschraube ist das der Messamboß längsbeweglich ist, und mit einer Messuhr oder einem Feinzeiger verbunden ist. Die Messuhr zeigt die Abweichungen von Nennmaß ab, das an der Skalen- oder Ziffernanzeige angezeigt wird. Um die Messunsicherkeiten möglichst gering zu halten wird empfohlen, das Nennmaß mit Hilfe von Endmaßen einzustellen.
Für die Abweichungsspanne und Wiederholbarkeit gelten die in DIN 863 Teil 1 (Bügelmessschraube) und DIN 879 (Messuhr ).
Die Bügelmessschraube mit Messuhr ist besonders für Serienprüfungen geeignet.
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